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Mitgliederversammlung SPD Willich

Details

Datum:
10. Februar 2020
Zeit:
18:00
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Veranstaltungsort

Gaststätte „Schmitz Mönk“
Jakob-Krebs-Straße 28
47877 Willich,

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Hier wählen wir die/den Bürgermeisterkandidaten/in für die Kommunalwahl am 13.09.2020 sowie die Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Reserveliste zur Wahl des Stadtrates. Außerdem bestimmen wir die Kandidatinnen und Kandidaten sowie deren Rangfolge für die Kreistagswahl.

Vorschlag für die Tagesordnung:

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Wahl einer Versammlungsleitung (Versammlungsleitung und Schriftführung)
  • Beschlussfassung über die Tagesordnung
  • Beschlussfassung über die Geschäftsordnung
  • Wahl einer Mandatsprüf- und Zählkommission
  • Wahl von zwei Personen zur Versicherung an Eides statt (§ 17 Abs. 7, 8 Kommunalwahlgesetz)
  • Wahl einer Vertrauens- und einer stellvertretenden Vertrauensperson (§ 17 Abs. 7, 8 Kommunalwahlgesetz)
  • Bericht der Mandatsprüf- und Zählkommission
  • Vorstellung und Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Stadt Willich am 13.09.2020
  • Vorstellung und Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlkreise
  • Vorstellung und Wahl der Kandidatinnen und Kandidaten für die Reserveliste
  • Vorstellung und Bestimmung der Willicher Kandidatinnen und Kandidaten für die Kreistagswahlliste
  • Vorstellung und Bestimmung der Rangfolge der Willicher Kandidatinnen und Kandidaten zur Kreistagswah
  • Beratung und Beschlussfassung über das Wahlprogramm zur Kommunalwahl 2020 (siehe Anhang)
  • Verschiedenes
  • Feststellung des ordnungsgemäßen Versammlungsablaufs
  • SchlussworteWir laden alle Mitglieder herzlich ein. Stimmberechtigt sind jedoch nur diejenigen Genossinnen und Genossen, die am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet für die Kommunalwahl wahlberechtigt sind, d. h. 16 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen, und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben.Es sind also nur Wahlberechtigte stimmberechtigt, die bereits zum Zeitpunkt der Wahl im OV alle Anforderungen erfüllen; und nur sie können als VertreterInnen (= Delegierte) gewählt werden.

    Siehe hierzu auch § 17 Kommunalwahlgesetz:

    (1)  Als Bewerber einer Partei oder einer Wählergruppe kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung im Wahlgebiet hierzu gewählt worden ist.

    (2)  Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlungen sind in geheimer Wahl zu wählen. Entsprechendes gilt für die Festlegung der Reihenfolge der Bewerber auf der Reserveliste und für die Bestimmung der Ersatzbewerber. Stimmberechtigt ist nur, wer am Tage des Zusammentritts der Versammlung im Wahlgebiet wahlberechtigt ist. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern und Ersatzbewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.