Schiefner überzeugt NRW-Kollegen: 2-gleisiger Ausbau Kaldenkirchen-Dülken soll Priorität haben

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Der 2-gleisige Ausbau zwischen Kaldenkirchen und Dülken ist im Bundesverkehrswegeplan bislang noch nicht vorgesehen. Udo Schiefner, Bundestagsabgeordneter für den Kreis Viersen, kämpft darum, diese Entscheidung zu revidieren. Dazu konnte er sich die Unterstützung seiner nordrhein-westfälischen SPD-Kollegen sichern.

Projekte, deren Status sie im Bundesverkehrswegeplan erhöhen will, hat die NRW-Landesgruppe der SPD-Bundestagsfraktion am Montag dieser Woche definiert. Für das Bauprojekt Grenze D/NL–Kaldenkirchen–Viersen–Rheydt fordern sie, dass es in den so genannten vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Nur dadurch wäre gesichert, dass es in den kommenden 15 Jahren umgesetzt wird.

„Das RoCK-Projekt und die Zweigleisigkeit zwischen Venlo und Dülken – aber ohne Viersener Kurve – schaffen Entwicklungsmöglichkeiten für den gesamten Kreis Viersen,“ argumentierte Udo Schiefner, „der Verkehr aus Richtung Antwerpen würde durch eine Strecke mit modernstem Lärmschutz ergänzt.“ Die Projektkosten werden auf rund 60 Mio. Euro geschätzt. Von niederländischer Seite würde das Vorhaben unterstützt, auch mit finanziellen Zusagen zur Planung (8 bis 10 Mio. Euro). Für den geplanten Rail-Terminal von Cabooter wäre der Ausbau elementar wichtig. Schiefner ergänzt: „Auch den Personenverkehr zwischen dem Technologiezentrum Eindhoven und der Landeshauptstadt Düsseldorf könnten wir durch eine IC-Verbindung verbessern.“

Die SPD-Landesgruppe diskutierte ihre Forderungen in dieser Woche mit den zuständigen Verkehrspolitikern und dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bartol. Alle 52 Bundestagsabgeordneten hatten Wünsche aus ihren Wahlkreisen vorgebracht. In der letztlich beschlossenen Forderungsliste stehen, neben dem von Udo Schiefner geforderten Projekt, der Rhein-Ruhr-Express, die Strecke Münster-Lünen und 3 weitere Schienen-Projekte.

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der aktuell vorliegende BVWP-Entwurf der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die seit 4 Wochen laufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.