Viersen kriegt die Kurve nicht!

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Keine Viersener Kurve, kein 2-gleisiger Ausbau Kaldenkirchen-Dülken und kein neuer Eiserner Rhein entlang der A52. Das sind die wichtigsten Fakten, die Udo Schiefner nach der Vorstellung des Bundesverkehrswegeplans festhalten konnte. Der Bundestagsabgeordnete für den Kreis Viersen war am Mittwoch dieser Woche anwesend, als der Bundesverkehrsminister die Pioritätensetzung für Verkehrsinvestitionen in den kommenden 15 Jahren vorstellte.

Die "Viersener Kurve", eine Spange, die in Viersen die direkte Durchfahrt von Venlo aus in Richtung Krefeld ermöglichen sollte, hatte das Bundesverkehrsministerium ursprünglich vorgeschlagen. Sie hat nach dem jetzt vorgelegten Plan keine Chance, realisiert zu werden. „Diese unsinnige Idee ist vom Tisch. Das gilt mindestens bis 2030,“ unterstreicht der SPD-Verkehrspolitiker den Erfolg, zu dem er mit seinen Kontakten ins Ministerium beigetragen hat. Die Viersener Kurve hätte erhebliche Belastungen für die Anwohner mit sich gebracht und auch tiefgreifende Einschnitte im Viersener Stadtbild erfordert.

Schiefner bedauert allerdings, dass es auch der 2-gleisige Ausbau zwischen Kaldenkirchen und Dülken nicht in den vordringlichen Bedarf geschafft hat. Mit dem Bundesverkehrswegeplan werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan nicht als „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind, werden mit höchster Wahrscheinlichkeit bis 2030 nicht realisiert.

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.