
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Mitte 2015 das so genannte Betreuungsgeld für nichtig erklärt. Dieser Richterspruch hat nun auch Auswirkungen auf die Verwaltungskosten des Kreises Viersen. Gemeinsam mit Mönchengladbach hatte der Kreis Viersen die Abrechnung des Betreuungsgeldes bisher mit zwei Personalstellen aus eigenen Mitteln geleistet. Da das Betreuungsgeld nun nicht mehr ausgezahlt wird, spart der Kreis Viersen jährlich mehr als 60.000 Euro Verwaltungskosten. "Die SPD hat die Einführung des Betreuungsgeldes von Anfang an für eine falsche Entscheidung gehalten,“ so Hans Smolenaers, SPD Fraktionsvorsitzender im Viersener Kreistag. „Wir wollten und wollen stattdessen den Ausbau der Bildungsstrukturen für Kinder von Klein an.“ Der Bedarf der U3-Plätze und der Kita-Plätze wächst Jahr für Jahr. Immer mehr Eltern wollen ihr Kind betreut und versorgt wissen. „Das Betreuungsgeld, das auf Druck der CSU von CDU und FDP seinerzeit beschlossen wurde, ging für uns in die völlig falsche Richtung“, sagt Smolenaers. „Dass wir nun auch noch Verwaltungskosten sparen, ist ein zusätzlicher positiver Effekt. Mehr noch freut uns als Kommunalpolitik aber, dass die frei werdenden Gelder, die der Bund nun den Ländern zur Verfügung stellt, eins zu eins in die frühkindlichen Bildung investiert werden können.“ Jährlich sollen rund 210 Mio. Euro nach NRW fließen. „Damit können wir die Zukunftschancen unserer Kinder auch weiterhin deutlich verbessern“, so der SPD Politiker abschließend.