
Der Antrag zielt auf kommerzielle und nicht-kommerzielle Angebote, die explizit Selbsttötung als Ziel fördern. Ärztinnen und Ärzte und in Hospizen und Palliativstationen Tätige sollen hingegen nicht bestraft werden, wenn sie Beistand und Zuspruch gewähren sowie Schmerzen lindern „Uns geht es ausdrücklich nicht darum, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren,“ stellt der Abgeordnete klar.
Schiefner hat sich für diesen Gruppenantrag entschlossen, weil er die Sorge teilt, dass durch ein Angebot des assistierten Suizids als normale „Dienstleistung“ ein „Gewöhnungseffekt" eintreten kann. Menschen in Notsituationen könnten sich drängen lassen, den Weg des assistierten Suizids zu beschreiten. Entwicklungen in Nachbarländern wie der Schweiz oder den Niederlanden, wo sogar aktive Sterbehilfe erlaubt ist, bestätigen diese Befürchtungen. „Wir brauchen viel mehr und bessere ambulante und stationäre Palliativversorgung und Hospizarbeit,“ benennt Udo Schiefner, worum es ihm vor allem geht, wenn er mit seinen Kollegen über Sterbehilfe diskutiert.