Sehr geehrter Herr Landrat,
auf Initiative der Kreispolitik, hier insbesondere von den Fraktionen der SPD und der CDU, wurde der Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verbraucherschutz und Ordnung über die Aufgaben und Funktionen, die rechtliche Bindungswirkung, die Inhalte und das Aufstellungsverfahren von Regionalplänen am 15.3.2011 informiert. Daran anschließend sollte die anstehende Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Düsseldorf und die dabei einzubringenden Interessen des Kreises Viersen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Städte und Gemeinden beraten werden.
Die Ausschussmitglieder aller Fraktionen baten um zeitnahe Information des Ausschusses um gegebenenfalls steuernd eingreifen zu können. Der Ausschussvorsitzende bat darum, erkennbare Zielrichtungen der Regionalplanung im Ausschuss zeitnah darzustellen. Die Verwaltung versicherte, den Ausschuss im Erarbeitungsprozess des Regionalplans kontinuierlich zu beteiligen.
Mit Schreiben vom 29.8.2011 beantragte die SPD Fraktion bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Verbraucherschutz und Ordnung am 20.9.2011, den Punkt „Stand Regionalplanung" in die Tagesordnung aufzunehmen und einen schriftlichen Bericht der
Kreisverwaltung zum aktuellen Stand der Aufstellung des Regionalplanes vorzulegen.
Darüber hinaus haben wir vorgeschlagen eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Kreises unter Beteiligung der kommunalen Verwaltungen und der Politik ins Leben zu rufen, um die Erstellung des neuen Regionalplanes zu begleiten. Ziel einer solchen Arbeitsgruppe sollte es sein einerseits den aktuellen Informationsstand über die Planungsfortschritte der Bezirksregierung sicherzustellen und andererseits die Erarbeitung von Standpunkten und die Abstimmung gemeinsamer Interessen des Kreises und seiner
Städte und Gemeinden. Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe wurde von der Verwaltung zunächst abgelehnt. Der Ausschuss beschloss jedoch, dass sich die Verwaltung unmittelbar im Anschluss an die Sitzung des Planungsausschusses des Regionalrates am 29.09.2011 mit den Fraktionen (vertreten durch je ein Mitglied) ins Benehmen setzt, wie der weitere Ablauf gestaltet werden sollte.
Wie wir jetzt der Kopie eines Schreibens der Großregion Düsseldorf – Kooperation für eine gemeinsame Raumentwicklung (KOGERE) an die Bezirksregierung Düsseldorf v. 21.12.2011, mit unterzeichnet von der Kreis Viersener Amtsleiterin des Amtes für Bauen, Landschaft und Planung, entnehmen, gründete sich der o.g. Arbeitskreis, der über eine eigene Geschäftsführung verfügt, bereits im Mai 2011. KOGERE ist nach eigenen Angaben ein Zusammenschluss von Vertretern der Planungsbehörden der Städte Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie des Rhein-Kreises Neuss und der Kreise Mettmann und Viersen.
Ungeachtet der Frage der Legitimation dieses Zusammenschlusses, legte KOGERE der Bezirksregierung ein nach eigenen Angaben abgestimmtes Positionspapier v. 1.12.2011 zur Siedlungsentwicklung in der Großregion Düsseldorf vor. In dem Schreiben v. 21.12.2011 heißt es wörtlich: „Die Leiter der Planungsverwaltungen aller Kreise und kreisfreien Städte des Arbeitskreises haben das Positionspapier gebilligt und dem Arbeitskreis empfohlen, diese gemeinsamen Ziele der Bezirksregierung mit der Bitte um Beachtung im Prozess der Regionalplanfortschreibung vorzulegen.“
Diese, von KOGERE, gemeinsamen Ziele sind weder mit der Kreispolitik beraten, noch können sie insgesamt unsere Zustimmung finden. Es muss an dieser Stelle auch die Frage erlaubt sein, ob Teile der Verwaltungsspitze die politische Diskussion im eigenen Kreis überhaupt verfolgen? Und wenn ja, ob diesem Abstimmungs- und Meinungsfindungsprozess die gebotene Aufmerksamkeit und Ernsthaftigkeit entgegengebracht wird?
Als Beispiel führen wir nur einen Satz an:
Unter anderem heißt es in dem Positionspapier (Auszug): „(…) bei der Entwicklung von Siedlungsbereichen (ist) auf die Minimierung des Verkehrsaufkommens zu achten. Erforderlich ist hierzu:
•…
•…
•die erreichbarkeitsorientierte Wohnbaulandentwicklung, insbesondere im Bereich der Schieneninfrastruktur.“ (Auszug Ende)
Sehr geehrter Herr Landrat, wenn wir dem so zustimmen würden, würden wir, bezogen auf die Begrifflichkeit von KOGERE, ganze Teile des Kreisgebietes auf Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, von der weiteren Wohnbaulandentwicklung abkoppeln. Wir können uns einfach nicht vorstellen, dass das Ihre Zustimmung findet. Unsere findet es jedenfalls nicht.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
gez. Udo Schiefner
Vorsitzender
Vorsitzender ABUVO
gez. Hans Joachim
Hans Smolenaers
stell. Vorsitzender