Udo Schiefner hat folgende Anfrage an den Landrat des Kreises Viersen, Herrn Peter Ottmann (CDU) gestellt, die sich auf die "Minirock- Party" der CDU- Nachwuchsorganisation – der "Jungen Union" – bezieht, welche am 13.08.2009 in der Discothek "La Cafe" in Grefrath stattgefunden hat.
In der Einladung zu dieser Veranstaltung wurde ausdrücklich mit dem Hinweis geworben, verschiedene alkoholische Getränke seien für nur einen Euro zu haben.
Hierzu zählen nach Aufzählung der "Jungen Union" auch "Bier, Wodka- Redbull, Cola- Korn" und andere – also die gefährliche Mischung aus Süßem und Hochprozentigem, die für das Koma- Trinken verantwortlich gemacht wird.
Während alle Experten vor dem Alkoholkonsum von Jugendlichen warnen und vor dem Hintergrund billig zu erhaltenden Alkohols Steuererhöhungen auf diese Produkte als eine Maßnahme sprechen, verramscht die CDU- Nachwuchsorganisation "Junge Union" eben diese Sucht gefährdenden Produkte für einen Euro auch an Minderjährige.
(Weitere, wichtige Erläuterungen erhalten Sie am unteren Ende dieser Seite über die verschiedenen Links.)
Anfrage: Minirock- Party der Jungen Union
Sehr geehrter Herr Landrat,
wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, hat die "Junge Union" zu einer Party eingeladen, bei der es auch harte alkoholische Getränke zum Preis von einem Euro zu kaufen gab.
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.:
Wie hat das Kreisjugendamt dafür gesorgt, das bei der Saufparty der Jungen Union am vergangenen Freitag die Jugendschutzbestimmungen eingehalten wurden?
2.:
Wie positioniert sich der Kreis Viersen zu derartigen Veranstaltungen, bei denen auch für "Ab- 16- Jährige", also Minderjährige, zumindest in der Werbung "Bier, Wodka- Redbull, Cola- Korn" etc. angeboten werden?
3.:
Welche rechtlichen Maßnahmen wurden ergriffen, um eine derartige Veranstaltung zu unterbinden?
4.:
Welche Präsenz haben Jugendamt und Polizei gestern bei der Veranstaltung gezeigt?
5.:
Wie ist die Saufparty aus polizeilicher Sicht abgelaufen?
6.:
Welche Alkoholexzesse, auch von Volljährigen, gab es?
7.:
Wie wurde der Aufenthalt Minderjähriger nach 24.00 Uhr kontrolliert?
Wir bitten um eine umgehende Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner
Kreistagsmitglied