
Die AsF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) im Kreis Viersen traf sich am Dienstag, den 3. Juni 2008 zur Jahreshauptversammlung mit Wahl des Vorstandes.
Monika Ruff-Händelkes wurde einstimmig zur Vorsitzenden wiedergewählt. Zur stellvertretende Vorsitzenden wählten die Frauen Hedwig Segler aus Willich, gleichzeitig Mitglied des Landesvorstandes der AsF.
Ruff-Händelkes dankte den Frauen für die gute Zusammenarbeit und die zahlreichen Projekte in den letzten zwei Jahren. Streetworking im Kreis, Kleiderbörsen und gesundheitliche Themen wie Rheuma oder Brustkrebs geben einen kleinen Einblick in die umfangreiche Arbeit der AsF-Frauen. „Mein persönliches Anliegen ist es darüber hin aus, unsere Frauen zu ermutigen, sich politisch stark einzubringen, vor allen Dingen in Fachgebieten, wo bisher doch eine immer noch männliche Dominanz vorherrscht.", so die Vorsitzende.
Im Anschluss an die Versammlung fand eine Infoveranstaltung mit dem Thema Neureglung des Unterhaltsrechts statt. Kerstin Manderscheid, Familienrichterin am Oberlandesgericht Düsseldorf, referierte über die weitreichenden Folgen des veränderten Unterhaltsrechts seit dem 1. Januar 2008.
Wichtige Schwerpunkte waren Hintergründe für die umfassenden Neuregelungen und Auswirkungen auf öffentliche und private Haushalte. Besonders im Vordergrund standen die Änderungen für den Unterhalt bei Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder sowie deren eigene Ansprüche. „Kinder stehen nun ausdrücklich an erster Stelle.", so Manderscheid. Das neue Gesetz bringt auch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des alten Rechts mit sich.
Es ergaben sich viele Fragen, die mit Praxisbeispielen der erfahrenen Familienrichterin beantwortet wurden: In welchem Umfang muss eine Mutter mit einem fünf- oder zwölfjährigen Kind jetzt erwerbstätig sein; welche Anstrengungen muss sie unternehmen, um eine Stelle zu finden; müssen sich Eltern jetzt immer um einen Ganztagskindergartenplatz bemühen oder wie lange wird bei Krankheit Unterhalt gezahlt.
Manderscheid nahm auch Bezug auf die neue Düsseldorfer Tabelle, an der sie selbst mitgewirkt hat. Diese regelt den Einfluss auf bereits bestehende Unterhaltstitel und Vereinbarungen sowie Übergangsvorschriften.
Anschließend ergab sich eine rege Diskussion über Vor- und Nachteile der Neuregelung nach Trennung und Scheidung einschließlich der Frage, wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann oder welche Bedeutung Absprachen während des Zusammenlebens haben können. Aber auch über Auswirkungen auf die Steuerbelastung oder die Situation auf dem Arbeitsmarkt wurde gesprochen.