Auswirkungen der Kürzungen bei der Schulleitungspauschale für die Städte Viersen

Monika Ruff-Händelkes
Monika Ruff-Händelkes, MdL

Wortlaut der Kleinen Anfrage 1317 vom 16. Januar 2007:
Im aktuellen Haushaltsentwurf nimmt die Landesregierung eine deutliche Kürzung bei der
Schulleitungspauschale für die Schulform Gesamtschule vor. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang die Intransparenz des Einzelplans 05, aus dem die massive Kürzung von 120 Stellen nicht hervorgeht, und die Tatsache, dass dem Parlament und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung dies lediglich durch eine Presseerklärung bekannt gegeben worden ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich daher die Landesregierung:
1. Wie wirkt sich die Kürzung der Schulleitungspauschale auf welche der beiden Gesamtschulen in Viersen und Willich aus?

2. Wie groß war der Umfang der bisherigen Entlastungsstunden an welcher der einzelnen
Gesamtschulen in Viersen und Willich? (Bitte Schule mit Anzahl der Schüler und Anzahl der Lehrer aufschlüsseln.)

3. Wie wird sich der Umfang der künftigen Entlastungsstunden an den Gesamtschulen in Viersen und Willich darstellen? (Bitte Schule mit Anzahl der Schüler und Anzahl der Lehrer aufschlüsseln.)

4. An welchen Schulen in Viersen und Willich sind wie viele der von der Landesregierung zur Rechtfertigung der Kürzungen genannten 100 – nun unbefristet beschäftigten – Sozialpädagogen
beschäftigt? (Bitte Schulen nach Schultyp und Schulstandort, sowie Anzahl der Schüler und Anzahl der Lehrer aufschlüsseln)

5. Wie groß ist der Umfang der Entlastungsstunden an welchen Schulen in Viersen und Willich, ausgenommen Gesamtschulen? (Bitte Schulen nach Schultyp und Schulstandort, sowie Anzahl der Schüler und Anzahl der Lehrer aufschlüsseln)

Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 23. Februar 2007 namens der Landesregierung:

Die Landesregierung hat die Anpassung der Schulleitungspauschale für Gesamtschulen an die Systematik des § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG im Rahmen der Haushaltsberatungen und im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage des Abgeordneten Sören Link in der 43. Plenarsitzung des Landtags am 15.11.2006 ausführlich begründet.
Es ist völlig unstreitig, dass Schulleitungen aller Schulformen für ihre Arbeit ausreichend Zeit benötigen. Die Landesregierung hat deshalb für jede Schule in Nordrhein-Westfalen zum 01.08.2006 eine zusätzliche Stunde Leitungszeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus entlastet sie Schulleitungen nachhaltig von Bürokratie, zum Beispiel durch Reduzierung der Vorgaben für die Schulprogrammarbeit und Vereinfachung der zentralen Lernstandserhebungen.

Nach der o. a. Rechtsverordnung errechnet sich die Schulleitungsentlastung für Berufskollegs,
Gymnasien und Gesamtschulen grundsätzlich gleich.

• Jede Schule erhält 6 Wochenstunden als Sockel,
• hinzu kommen 0,6 Wochenstunden bis zur 35. Stelle (Grundstellen und Stellen des Ganztagszuschlags),
• größere Schulen erhalten 0,2 Wochenstunden für jede weitere Stelle (Grundstellen und Stellen des Ganztagszuschlags).

Die Verordnung geht also zutreffend davon aus, dass mit zunehmender Schulgröße der Entlastungsbedarf
der Schulleitung pro Lehrerstelle abnimmt. Der bisherige Zuschlag für Gesamtschulen von 0,25 Wochenstunden je Stelle wird bereits von der ersten Lehrerstelle an berechnet und bezieht nicht nur die Grundstellen, sondern auch den Ganztagszuschlag ein. Gegenüber anderen ist dies eine deutliche Besserstellung.
Als Begründung wurde auf den besonderen Differenzierungsbedarf der Gesamtschule hingewiesen.

Es steht allerdings außer Frage, dass z.B. Berufskollegs mit oft mehr als 25 Bildungsgängen an einer Schule und andere große Schulsysteme ebenso differenziert sind und zum Teil eine deutlich komplexere Organisationsstruktur als Gesamtschulen haben.
Die Lehrerstellen, die auch Basis für die Berechnung der Schulleitungsentlastung sind, werden
für die Sekundarstufe I der Gesamtschulen zudem mit einer gegenüber dem Gymnasium oder der Realschule günstigeren Schüler-Lehrer-Relation berechnet. Damit wird der Heterogenität der Schülerschaft und dem daraus erwachsenen Differenzierungsbedarf Rechnung getragen.

Die Unternehmensberatung Mummert & Partner hat in ihrem Gutachten zur Arbeitszeitermittlung der Lehrerinnen und Lehrer des Landes NRW bereits im Jahr 1999 für die Leitungszeit an Gesamtschulen festgestellt: "Die Gesamtschulen sind nach dem gültigen Schlüssel deutlich besser gestellt als alle anderen Schulformen." Und weiter heißt es: "Die Stellenzuweisung für Schulleitungen der Gesamtschulen weist deutliche Unterschiede im Vergleich zu anderen Schulformen auf; dies ist aus Sicht des Gutachters nicht mit dem höheren Differenzierungsgrad dieser Schulform begründbar".
Die Landesregierung beabsichtigt eine Erhöhung der Stellen zur Verringerung des Unterrichtsausfalls
und für besondere Förderaufgaben an Gesamtschulen um weitere 150 Stellen auf 250 Stellen zum Schuljahr 2007/08. Dadurch wird die Personalausstattung der Gesamtschulen deutlich verbessert.

Zu den Fragen 1 bis 3
Die Auswirkungen der Anpassung der Schulleitungspauschale für Gesamtschulen an die für
Aufgaben der Schulleitung an Berufskollegs und an Gymnasien zur Verfügung stehende Anrechnungspauschale auf die beiden Gesamtschule in Viersen und Willich sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich. Da sich die Schulleitungspauschale nach der Zahl der Grundstellen und des Ganztagszuschlags bemisst, wird anstelle der Anzahl der Lehrer die Summe der Grundstellen und der Stellen des Ganztagszuschlags angegeben.

Schule, Anne-Frank-Schule Städt. Gesamtschule
Stadt, Viersen
Schüler 2006/07, 1291
Grundstellen und Stellen des Ganztagszuschlags, 80,2
Schulleitungspauschale ohne Anpassung , 56 Wochenstunden
Schulleitungspauschale mit Anpassung, 36 Wochenstunden

Schule, Robert-Schuman-Gesamtschule
Stadt, Willich
Schüler 2006/07, 1119
Grundstellen und Stellen des Ganztagszuschlags, 69,9
Schulleitungspauschale ohne Anpassung, 51 Wochenstunden
Schulleitungspauschale mit Anpassung, 34 Wochenstunden

Hinweis: Die Schulleitungspauschale an Gesamtschulen berechnet sich künftig wie für Berufskollegs und Gymnasien.

Zur Frage 4
An keinen.

Zur Frage 5
Die Daten des Schuljahres 2006/07 sind aus der als Anlage beigefügten Tabelle ersichtlich.
Bei diesem Vergleich ist die unterschiedliche Lehrerarbeitszeit (Grund-, Haupt- und Realschulen
28 Stunden / Woche; Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs 25,5 Stunden / Woche; Förderschulen 27,5 Stunden / Woche) mit zu berücksichtigen.

Anlage zum Download