Arbeit der ARGE Kreis Viersen

Arbeit der ARGE Kreis Viersen

Sehr geehrter Herr Landrat,

in den letzten Monaten sind immer wieder Mitglieder unserer Fraktion von Mitbürgerinnen und Mitbürgern darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Bearbeitungszeiten bei AlG II-Anträgen, die bei den Beschäftigungs- und Leistungszentren der ARGE Kreis Viersen gestellt wurden, zum Teil sehr lang dauern. So soll es keine Seltenheit sein, dass Antragstellerinnen und Antragsteller 3 Monate und länger warten müssen, bis ihr Antrag beschieden wurde.

Dieses ist nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion ein unhaltbarer Zustand.

Die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Anträge auf Gewährung von AlG II stellen, tun dies ausschließlich deshalb, weil sie ihre Arbeit verloren haben oder aus sonstigen Gründen unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind.
Unseres Erachtens müssen daher alle Maßnahmen ergriffen werden, um eine schnelle Bearbeitung der Anträge sicherzustellen.

Da wir wissen, dass die ARGE im Kreis Viersen sowohl mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit als auch mit solchen der Städte und Gemeinden des Kreises Viersen ausgestattet ist, gehen wir davon aus, dass der Kreis Viersen in seiner Koordinierungsfunktion auf die Abläufe der ARGE erheblichen Einfluss geltend machen kann.

Aus diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns folgende Fragen in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Senioren bzw. im Kreisausschuss zu beantworten:

1.
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der AlG II-Anträge, die in den Be
schäftigungs- und Leistungszentren im Kreis Viersen gestellt werden?

2.
In wieviel Prozent der Fälle beträgt die Bearbeitungszeit länger als 1 Monat?

3.
Ist es zutreffend, dass die Beschäftigungs- und Leistungszentren der ARGE Kreis Viersen personell aufgrund angenommener Antragszahlen ausgestattet sind, die sich als deutlich zu niedrig erwiesen haben?

4.
Ist es außerdem zutreffend, dass durch krankheitsbedingte Ausfälle zusätzliche Personalknappheit und damit ein zusätzlicher Antragsstau entstanden ist?

5.
Was gedenkt die Kreisverwaltung zu unternehmen, um eine zügige Bearbeitung und
Bescheidung aller AlG II-Anträge sicherzustellen?

6.
Welche Qualifikation hat das Personal, das in den Beschäftigungs- und Leistungszentren der ARGE Kreis Viersen eingesetzt ist?

7.
Ist das Personal ausreichend auf die Aufgabe der Bearbeitung von AlG II-Anträgen vorbereitet worden?
Wenn ja, in welcher Weise?

Leider ist uns zusätzlich zu Ohren gekommen, dass des öfteren Antragsteller in einem ausgesprochen rüden Ton „abgefertigt“ werden, wenn sie sich erlauben, kritische Nachfragen an Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zu stellen oder darauf drängen, dass ihnen beispielsweise ein Vorschuss ausgezahlt wird, wenn eine schnelle Bescheidung der Anträge nicht erfolgt.

Wir fragen Sie deshalb:
Was gedenkt die Kreisverwaltung zu unternehmen, um den freundlichen Umgang der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in allen Fällen sicherzustellen, auch wenn diese möglicherweise unter arbeitsmäßiger Überlastung leiden?

Die SPD-Fraktion möchte darauf hinweisen, dass Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Anträge auf Gewährung von AlG II stellen, aufgrund ihrer wirtschaftlichen Not auf keinen Fall dazu in der Lage sind, drei Monate auf eine Bescheidung zu warten.

Ein AlG II-Antrag ist nicht mit einem Bauantrag zu vergleichen, sondern bezweckt die Sicherung des Existenzminimums, so dass es die Pflicht und Schuldigkeit der öffentlichen Verwaltung ist, sich der Anträge und der Betroffenen in besonderem Maße anzunehmen.

Mit freundlichem Gruß

Lukas Siebenkotten
Vorsitzender