
Studiengebühren seien ein fataler Schritt in die falsche Richtung, die das hoch selektive deutsche Bildungssystem und die Zweiklassenbildungsgesellschaft weiter verschärfen. Zwar bestünde die Möglichkeit, zur Zahlung der Gebühren einen rückgelagerten Kredit aufzunehmen – die Verschuldung nach dem Studium sei jedoch immens und die Rückzahlungsmöglichkeit nicht absehbar.
„Die Verantwortlichen in der Staatskanzlei, im Landesministerium für „Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie“ sowie im Landesministerium für Finanzen scheinen vertuschen zu wollen, dass bei Erhebung von Studiengebühren zwangsläufig Landessubventionen gekürzt oder gar gestrichen werden“, so Röhrscheid weiter. Die Hochschulen würden mit oder ohne Gebühren das gleiche in der Tasche haben, da ebendiese für die Landeshaushaltskonsolidierung missbraucht würden.
Darüber hinaus sei das Gesetz stümperhaft und suggeriere den Hochschulen eine Freiheit, die sie nicht haben: „Stümperhaft, weil es bereits Rechtsgutachten gibt, die belegen, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.“
Die Willicher Jusos haben die SPD-Landtagsabgeordnete Monika Ruff-Händelkes in einem Brief gebeten, sich in ihrer Fraktion für eine Organklage gegen die Einführung von Studiengebühren sowie für eine bildungs- und forschungsspezifische Ausgabenmaximierung zur Verbesserung der Hochschullehre einzusetzen: „Denn dass es sinnvoll ist, den Zugang zu Bildung, Wissenschaft und Forschung nicht nur einem exklusiven Elitekreis zu gewähren und dass die heutigen Investitionen in Bildung die Zinsen von morgen sind, scheint zu den Christdemokratischen noch nicht durchgedrungen zu sein“, bemängelt Röhrscheid abschließend.