Familienpolitische Maßnahmen der Bundesregierung

Walter Schöler, MdB
Walter Schöler, MdB für den Kreis Viersen

Bereits mit dem Gesetz zur Familienförderung vom 22. Dezember 1999 wurden Familien steuerlich um 3,4 Mrd. € entlastet. Das zweite Gesetz zur Familienförderung hat für Familien mit Kindern ab dem 1. Januar 2002 für eine weitere steuerliche Nettoentlastung von 2,2 Mrd. € gesorgt. Seit 2002 erhalten Eltern für erste, zweite und dritte Kinder monatlich 154 €, für vierte und weitere Kinder monatlich 179 € Kindergeld. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig als Steuervergütung monatlich an alle Eltern gezahlt. Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, darüber hinaus auch bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen, z. B. für Kinder in Ausbildung, bis zum 27. Lebensjahr. Eltern, deren Kind wegen einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bekommen diese Leistung zeitlich unbegrenzt. Im Vergleich zu 1998 wurde das Kindergeld für das erste und zweite Kind um jeweils 37,5 % erhöht. Die Steuermindereinnahmen durch das Kindergeld haben im Jahr 2004 ca. 34,5 Mrd. € betragen.

Außerdem wurde der steuerliche Kinderfreibetrag ab 2002 für jedes Kind eines Elternpaares auf jährlich 3.648 € festgesetzt. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wurde ab 2002 ein einheitlicher Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes von jährlich 2.160 € eingeführt. Insgesamt gibt es also für jedes Kind seit 2002 Freibeträge in Höhe von 5.808 € jährlich. Die Freibeträge für Kinder wirken sich nur in den Fällen steuerlich aus, in denen das gezahlte Kindergeld die erforderliche steuerliche Freistellung von Einkommen in Höhe des sächlichen Existenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs eines Kindes nicht vollständig herbeiführt (Familienleistungsausgleich). Außerhalb des Familienleistungsausgleichs wird seit dem 1. Januar 2002 für Kinder unter 14 Jahren ein Abzug für nachgewiesene erwerbsbedingte Betreuungskosten von 1.500 € zugelassen, soweit diese Betreuungskosten einen Betrag von 1.548 € übersteigen. Die Steuermindereinnahmen für die Freibeträge für Kinder und die Kinderbetreuungskosten belaufen sich auf rd. 1,7 Mrd. € im Jahr 2004. Gegenüber dem Jahr 1998 beträgt die Gesamtverbesserung insgesamt 64 %.

Ein verheirateter Durchschnittsverdiener mit rd. 28.000 € Jahresbruttolohn und zwei Kindern muss im Jahr 2005 keine Steuern auf sein Arbeitseinkommen entrichten, sondern erhält unter Berücksichtigung seines Kindergeldanspruchs 2.490 € ausgezahlt. Insgesamt wird die Steuerpflicht für Verheiratete im Jahr 2005 unter Berücksichtigung des Kindergeldes erst ab einem Jahresbruttolohn von 37.540 € einsetzen. Damit bleibt eine immer größere Zahl von Steuerpflichtigen – und insbesondere Familien – von der Einkommensteuer unbelastet. Die Bundesregierung wird auch künftig die Höhe des Kinderfreibetrages in der verfassungsrechtlich gebotenen Höhe anpassen.

Ab dem 1. Januar 2004 wurde außerdem für Alleinerziehende ein Steuerentlastungsbetrag in Höhe von 1.308 € pro Jahr eingeführt. Diesen Entlastungsbetrag erhalten alle Mütter und Väter, die allein stehend sind und zu deren Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld zusteht. Er berücksichtigt die höheren Kosten für die eigene Lebensführung der Alleinerziehenden, die diese gegenüber Eltern haben, die in einem gemeinsamen Haushalt mit einem anderen Elternteil oder mit einer anderen erwachsenen Person zusammenleben.

Bereits seit dem 1. Januar 2002 wird auch der Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Steuerabzug gefördert. Für jedes Kind steht den Eltern nach Zahlung eines Mindesteigenbeitrages eine Kinderzulage von 46 € zu. Die Kinderzulage beträgt seit 2004 92 € und steigt gestaffelt bis zum Jahr 2008 auf 185 € je Kind an.

Die finanziellen Auswirkungen familienpolitischer Maßnahmen von Bund und Ländern im engeren Sinne betragen im Jahr 2004 insgesamt rd. 60 Mrd. €. Davon entfallen knapp 42 Mrd. € auf Steuermindereinnahmen und 18 Mrd. € auf direkte Ausgaben (siehe Anlage). Die Deutsche Bundesbank beziffert in ihrem Monatsbericht vom April 2002 den Umfang der Leistungen für Familien mit Kindern im Jahr 1999 unter Einbeziehung der Sachleistungen der Gebietskörperschaften für Schulen und Jugendhilfe auf rd. 150 Mrd. €. Laut einer Studie des Instituts für Weltwirtschaft Kiel aus dem Jahr 2002 summieren sich die familienpolitischen Maßnahmen unter Einschluss sämtlicher Leistungen von Ländern und Kommunen u. a. auch für die Hochschulen und die Wohnungsbauförderung auf insgesamt 180 Mrd. € im Jahr 2001.

Im internationalen Vergleich kann zusammenfassend festgehalten werden, dass Deutschland nach Luxemburg das höchste Kindergeld innerhalb der Europäischen Union zahlt. Auch unter Berücksichtigung verschiedener Kindergeldzuschläge, die in anderen EU Staaten unter bestimmten Bedingungen gezahlt werden, fahren die Familien in Deutschland mit dem Kindergeld besser, als in den meisten anderen EU Staaten.

Ab dem 1. Januar 2005 wurde im Rahmen einer Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ein Kinderzuschlag als neue familienpolitische Leistung in Höhe von monatlich bis zu 140 € je Kind eingeführt. Der Kinderzuschlag ist für einkommensschwache Familien vorgesehen, die ohne ihn allein wegen des Unterhaltsbedarfs für ihre Kinder Anspruch auf Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld hätten.
In Zukunft wird der Schwerpunkt der Familienpolitik der Bundesregierung vor allem auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern liegen. So gehört der Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu den wichtigsten gesellschaftlichen Vorhaben der kommenden Jahre. Deshalb haben die Kommunen im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine deutliche Entlastung erfahren, von der jährlich 1,5 Mrd. € für den Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Weitere 4 Mrd. € stellt die Bundesregierung bis zum Jahr 2007 den Ländern für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung.

Die Bundesregierung wird somit auch in Zukunft der Förderung von Familien und Kindern höchste Priorität einräumen.