
Das Thema ist nicht neu. Schließlich ist Deutschland seit Jahrzehnten ein Zuwanderungsland und die Chancen und Probleme, die daraus auch resultieren, sind ganz konkret. Deshalb ist es gut, dass mit dem neuen Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar auch eine neue Integrationspolitik erfolgt – übrigens gegen den Widerstand von CDU und CSU.
Das neue Zuwanderungsrecht enthält folgende Integrationsmaßnahmen, an die ich noch einmal erinnern möchte:
— Alle Neuzuwanderer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, erhalten einen Anspruch auf ein staatliches Grundangebot zur Integration. Diesem Anspruch steht die Pflicht zur Teilnahme gegenüber, wenn nicht einmal einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind. Nicht ordnungsgemäße Kursteilnahme führt zu aufenthaltsrechtlichen Sanktionierungen bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.
— Der Bund wird das gesamte Kursangebot in eigener Regie durchführen und die Kosten übernehmen.
— Die Kursteilnehmer müssen gestaffelt nach ihrer finanziellen Leistungsfähig-keit einen Eigenbeitrag zu den Kurskosten leisten.
— Die Länder tragen die Kosten der sozialpädagogischen Betreuung und der Kinderbetreuung.
— Bereits in Deutschland lebende Ausländer und Ausländerinnen können zur Teilnahme an Integrationskursen verpflichtet werden, wenn sie Sozialleistungen beziehen oder wenn ein besonderer Integrationsbedarf festgestellt wird. Bei Verletzung der Teilnahmepflicht können für die Dauer der Nichtteilnahme die Sozialleistungen bis zu 10 Prozent gekürzt werden.
— Von dieser nachholenden Integration werden ca. 300.000 Personen betroffen sein. In den nächsten fünf bis sechs Jahren sollen dafür jährlich etwa 50.000 bis 60.000 Kursplätze zur Verfügung stehen.
Das Zusammenleben in unserer Gesellschaft basiert auf dem Wertekanon des Grundgesetzes.