
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die künstliche Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft beseitigt. Damit wird auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002, in dem die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wird, Rechnung getragen. Eine Angleichung soll erfolgen durch: Übernahme des ehelichen Güterrechts, weitgehende Angleichung des Unterhaltsrechts, Zulassung der Stiefkindadoption, Einführung des Versorgungsausgleiches und die Einbeziehung der Lebenspartner in die Hinterbliebenenversorgung.