
WALTER SCHÖLER:
Der Gesetzentwurf trägt dem in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnenden bürgerschaftlichen Engagement Rechnung.
Ehrenamtlich Tätige übernehmen immer häufiger Aufgaben, die bisher von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wahrgenommen wurden und sind selbst in der kirchlichen Gemeindearbeit mittlerweile unverzichtbar.
Nicht selten sind diese ehrenamtlich wahrgenommenen Tätigkeiten mit Gefährdungsrisiken verbunden, die den solidarischen Schutz der Gesellschaft erfordern.
Deshalb wird der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne einer übergeordneten Kollektivverantwortung auf weitere Personengruppen ausgedehnt. Hierzu gehören auch Personen, die bei internationalen Organisationen Aufgaben übernehmen, als Auslandslehrer oder in sonstiger Funktion eine im öffentlichen Interesse liegende Tätigkeit in einer staatlichen deutschen Einrichtung im Ausland wahrnehmen.