ERHALTET die Brüggener Initiative Selbsthilfe e.V. (BIS)

JOACHIM NÖTTING, SPD-Fraktionsvorsitzender
Kämpft für die BIS: JOACHIM NÖTTING
Hans KLAPS & Monika FLOETH
sind FÜR die BIS: Hans KLAPS & Monika FLOETH

Die Brüggener Initiative Selbsthilfe e.V. (BIS) steht kurz vor dem „Aus“. 25.000 € werden insgesamt benötigt, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Ansonsten wäre die kreisweite Anlaufstelle für rd. 120 Selbsthilfegruppen, Einzelpersonen, Ärzte und Ärztinnen sowie andere Fachleute aus dem Gesundheits- und Sozialbereich im Herbst diesen Jahres gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Das positive Engagement der BIS ist unumstritten und wird von allen Fraktionen als wertvoll erachtet!

Da es im Kreis Viersen keine Alternative zu dem Angebot des Vereins gibt, sollte eine finanzielle Unterstützung in dem beantragten Umfang von immerhin 20.000 € gewährt werden, um den Bestand der seit vielen Jahren etablierten Einrichtung zu sichern.

Hierfür machen sich neben der gesamten Kreistagsfraktion, der auch HANS KLAPS angehört, mit MONIKA FLOETH die Vorsitzende des SPD-Ortsvereins BRÜGGEN stark.

Für die
SPD-Fraktion im
Kreistag Viersen

JOACHIM NÖTTING
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Der Antrag im Wortlaut:

Leistung einer nicht erheblichen überplanmäßigen Ausgabe im Sinne des § 82 Abs 1 GO bei Hhst. 1.501-7171 –Zuschuss an die Brüggener Initiative Selbsthilfe e.V.

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Vollert,

bezugnehmend auf das Ihnen vorliegende Schreiben der BIS –Brüggener Initiative Selbsthilfe e.V.- beantragt die SPD-Kreistagsfraktion die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln in Höhe von 20.000,– bei Hhst. 1.501-7171.
Die Ansatzerhöhung dient dem Ausgleich des Defizits der Einrichtung im Jahr 2004 und damit der Abwendung der drohenden Insolvenz des Vereins.

Da es sich um hier um eine nicht erhebliche überplanmäßige Ausgabe im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NW handelt, könnte unseres Erachtens die Mittelgewährung ohne einen Beschluss des Kreistages erfolgen. Wir fordern Sie daher eindringlich auf, den bestehenden Haushaltsansatz -wie gefordert- aufzustocken und damit dem Verein die finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen , die ihm ermöglicht, seine erfolgreiche und anerkannte Arbeit fortzuführen .

Sollte allerdings aus Ihrer Sicht hierzu ein Beschluss des Kreistages erforderlich sein, sollte dieser wegen äußerster Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 NW unverzüglich durch den Landrat ein Mitglied des Kreistages gefasst werden. Die Dringlichkeit ist gegeben, da im Hinblick auf die Sommerpause und die bevorstehenden Kommunalwahlen eine Entscheidung des Kreistages bzw. des Kreisausschuss nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann und der Verein ohne die Förderzusage zahlungs- und handlungsunfähig wird.

Begründung:
Der Brüggener Initiative Selbsthilfe e.V. steht kurz vor dem „Aus“. 25.000 € werden insgesamt benötigt, um die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Ansonsten wäre die kreisweite Anlaufstelle für rd. 120 Selbsthilfegruppen, Einzelpersonen, Ärzte und Ärztinnen sowie andere Fachleute aus dem Gesundheits- und Sozialbereich im Herbst diesen Jahres gezwungen, ihre Arbeit einzustellen. Das positive Engagement der BIS ist unumstritten und wird von allen Fraktionen als wertvoll erachtet. Da es im Kreis keine Alternative zu dem Angebot des Vereins gibt, sollte eine finanzielle Unterstützung in dem beantragten Umfang von 20.000,– € gewährt werden, um den Bestand der seit vielen Jahren etablierten Einrichtung zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen
.gez. Joachim Nötting
Fraktionsvorsitzender