Hartz IV muss zum 1. Januar 2005 anlaufen !

SCHÖLER --- SIEBENKOTTEN --- SCHIEFNER
KOMPETENZ IM KREIS VIERSEN

Für das Modell der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zwischen der Bundesagentur (Arbeitsamt) und dem Kreissozialamt spricht sich der SPD-Kreisvorstand Viersen aus. Die Sozialdemokraten geben diesem Modell den Vorzug vor dem sog. Optionsmodell, bei dem der Kreis die Übertragung der Vermittlung von Arbeitslosen verlangen könnte. Bei der Arbeitsgemeinschaft werden die Stärken der Bundesagentur mit denen der Sozialämter gebündelt.

Eine Empfehlung erging an die SPD-Kreistagsfraktion, auf eine Entscheidung des Kreistages noch vor der Sommerpause zu drängen. Nur so könne gewährleistet werden, dass die unter dem Begriff Hartz IV nach dem Vermittlungsverfahren in Bundestag und Bundesrat beschlossene Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe pünktlich zum 1. Januar 2005 starten könne. Die Vorlaufzeit von einem halben Jahr sei dazu unabdingbar, erklärt SPD-Kreisvorsitzender Udo Schiefner.

Bei der Optimierung der Arbeitsvermittlung gehe es nicht nur um die örtliche Kompetenz der Sozialämter, die ausdrücklich unterstrichen werde. Allerdings erfordert der Arbeitsmarkt hier regionale Lösungen und nehme keine Rücksicht auf kommunale Grenzen, so SPD-Landratskandidat Lukas Siebenkotten. Das schließt nach dessen Ansicht nicht aus, erfolgreich arbeitende Einrichtungen wie die Gesellschaft für Beschäftigung im Kreis Viersen – GFB – fortzuführen. Dazu plane die Bundesagentur eine kleingliedrigere Bildung von Stationen als bisher zur Steigerung der Effizienz. Derzeit befinden sich im Kreisgebiet in Kempen, Nettetal und Viersen Dienststellen. Drei weitere sollen hinzukommen.

Behauptungen, wie sie vom Kempener Bürgermeister noch kürzlich aufgestellt wurden, die Finanzausstattung der Kommunen durch den Bund sei nicht gewährleistet, widersprach Walter Schöler MdB, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Schöler stellte im SPD-Vorstand klar, dass es bei der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Entlastung von 2,5 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden bleiben werde. Allerdings müssten die Länder die vom Bund bereitgestellten Gelder im Rahmen der Wohngeldregelung an die Gemeinden weiterleiten. Das Grundgesetz biete derzeit keine Möglichkeit zu unmittelbaren Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Kommunen.